Belegstellenordnung


Zur Anlieferung oder Abholung der Begattungsvölkchen trifft man sich bis um 18 Uhr am Parkplatz vor der Brücke am Grenzübergang.

Da die Zufahrtsstraße für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist (Schranke), kann nur gemeinsam hin und zurück gefahren werden. Bitte langsam fahren und auf Fußgänger, Radfahrer und Weidevieh Rücksicht nehmen.

Wenn möglich sollen Fahrgemeinschaften gebildet werden.

Ein nachkommen auf die Belegstelle ist nicht möglich, falls Sie sich verspäten sollten rufen Sie 0173/811 20 26 an.

Die Anlieferung kann in Einwaben- (EWK) oder Mehrwabenkästchen (MWK) erfolgen. Bei MWK´s ist eine durchsichtige Abdeckung unter dem Deckel anzubringen um die Drohnenfreiheit kontrollieren zu können. Die Begattungsvölkchen müssen drohnenfrei sein. Bei positivem Befund wird die gesamte Lieferung zurückgewiesen.

Die Gebühr 2,- € wird für jede Königin erhoben und ist bei der Anlieferung zu bezahlen.

Um eine Verwechslung auszuschließen ist an den Begattungskästen (Schutzkästen) Name und Anschrift des Züchters anzubringen.

Für die Aufstellung der Königinnen ist jeder Imker selbst verantwortlich. Schutzkästchen und Aufstellhilfen sind selbst mitzubringen und bei der letzten Abholung wieder mitzunehmen.

Das Ergebnis des Begattungserfolges sind bei der Abholung dem Belegstellenleiter zu melden. Um bei größeren Mengen an Königinnen einen zügigere Abholung zu erreichen, soll die Kontrolle über den Begattungserfolg erst zuhause erfolgen. (Meldung an Belegstellenleiter)

Bei Abholung der Begattungsvölkchen durch dritte ist eine Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.

Den Anweisungen des Belegstellenleiters oder der von ihm beauftragten Person ist folge zu leisten.

Der Belegstellenleiter übernimmt keinerlei Haftung für den Begattungserfolg oder sonstige Schäden bei der Nutzung der Belegstelle.

Haftung wird nur im Rahmen der Imker-Global-Vers. des LvBI gewährt.Die Belegstellenordnung gilt mit der Anlieferung als anerkannt.