Gesundheitszeugnis

  • Für unsere Belegstelle ist ein gültiges "großes" Gesundheitszeugnis vorzulegen.
  •  Züchter aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen benötigen kein Gesundheitszeugnis.
  • Für ein Gesundheitszeugnis kann beim Tiergesundheitsdienst Bayern eine kostenlose Futterkranzprobe eingesandt werden.
  • Bitte mit dem heimischen Veterinäramt abklären, wer die Probe ziehen darf, damit ein Gesundheitszeugnis erstellt werden kann. 
  • Für Züchter aus Baden Würtemberg
    • Eine Gesundheitszeugnis des Bienensachverständigen muss beim zuständigen Veterinäramt vorgelegt und abgestempelt werden.

Das Gesundheitszeugnis kann vor der Anlieferung per Email an den Belegstellenleiter versandt werden.

Email: [email protected]