- Für unsere Belegstelle ist ein gültiges "großes" Gesundheitszeugnis vorzulegen.
- Züchter aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen benötigen kein Gesundheitszeugnis.
- Für ein Gesundheitszeugnis kann beim Tiergesundheitsdienst Bayern eine kostenlose Futterkranzprobe eingesandt werden.
- Bitte mit dem heimischen Veterinäramt abklären, wer die Probe ziehen darf, damit ein Gesundheitszeugnis erstellt werden kann.
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Für Züchter aus Baden Würtemberg
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Eine Gesundheitszeugnis des Bienensachverständigen muss beim zuständigen Veterinäramt vorgelegt und abgestempelt werden.
Das Gesundheitszeugnis kann vor der Anlieferung per Email an den Belegstellenleiter versandt werden.
Email: [email protected]